Kein Bussgeld fuer Sommerreifen im Winter
In Kassel ereignete sich im Winter ein Unfall. Eine Frau ist mit ihrem Auto von der Arbeit zurück nach Hause gefahren. Als sie im Zentrum der Stadt in eine Gasse fahren wollte, verlor sie auf der Kurve die Kontrolle über den Wagen und ist in die Fensterscheibe eines Kosmetik Geschäfts gefahren. Bei dem Unglück wurde die Fahrerin leicht verletzt und eine Kundin des Kosmetik Geschäfts landete mit Armbruch im Krankenhaus. Der Unfall passierte deshalb, weil die Frau Sommerreifen hatte. Diese versichern dem Auto kein Halt auf vereisten Strassen. Auf der Strasse, in der sich der Unfall ereignete lag ziemlich viel Schneematsch. Deshalb hat die Frau die Kontrolle über den Wagen verloren. Die Frau bekam aber kein Bussgeld von der Polizei, da es keine Pflicht gibt die Sommerreifen zu wechseln. Die Frau, die den Unfall verursacht hat, musste nur den Schaden welche sie in dem Geschäft verursacht hat, beheben. Sie musste auch der Frau, welche verletzt wurde eine Entschädigung auszahlen. Sie musste sich auch natürlich ein neues Auto kaufen, da es nicht mehr repariert werden konnte. Aber alle waren froh, dass bei diesem Unfall keinem etwas schlimmeres passiert ist.